| Beitragsordnung des Surendorfer Turn- und Sportvereins von 1946 e. V. (STS)
§ 1 Allgemeines 1. Gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung des STS beschließt die Vorstandsversammlung folgende Beitrags-ordnung. Diese ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann nur von der Vorstandsversammlung des Vereins geändert werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Quartal. 2. Ein Austritt aus dem Verein kann nur zum Schluss eines Kalendervierteljahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich erklärt werden (§ 5 Abs. 2 Satzung). Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt eine anteilige Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.
§ 2 Zahlungsweise und Fälligkeit 1. Die festgesetzten Beiträge werden bei Quartalszahlung zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. des je-weiligen Jahres erhoben, bei halbjährlicher Zahlung zum 01.01. und 01.07. des jeweiligen Jahres und bei jährlicher Zahlung zum 01.01. des jeweiligen Jahres. 2. Die Beitragszahlung erfolgt ausschließlich per Lastschrifteinzug. Mit dem Antrag auf Mitgliedschaft erteilen die Mitglieder dazu ihre Zustimmung unter Angabe ihrer Bankverbindung.
§ 3 Beiträge Beitragsform mtl. Beitragshöhe einmalige Aufnahmegebühr
Vereinsbeitrag Erwachsene 8,- € 8,- € Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren 4,- € 4,- € Schüler/Studenten/Auszubildende 4,- € 4,- € Familien 16,- € 16,- €
Abteilungsbeitrag (zusätzlich) Judo Einzelmitglied 7,- € 26,- € Judo Familie 14,- € 52,- € Badminton Mannschaftsspieler (Msp) 11,- € Badminton Msp Jug./Azubi/Stud./ALG 7,- € Pilates-Kurs für Mitglieder 2,- € pro Übungseinheit Pilates-Kurs für Nichtmitglieder 6,- € pro Übungseinheit Segeln Entgelt f. Saison-Gastlieger 150,- € Segeln Ersatzleistung f. Reinigungsdienst lt. Plan 30,- € Segeln Ersatzleistung f. Teilnahme am Frühjahrsputz 15,- €
1. Ermäßigte Beitragsformen (z. B. Schüler, Studenten, Auszubildende) müssen beantragt werden. Der Anspruch auf die Ermäßigung ist mit entsprechenden Unterlagen nachzuweisen. Der geschäftsführende Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der vorgegebenen Beiträge. 2. Zur Familie gehören Ehepaare oder Lebensgemeinschaften mit Kind/Kindern unter 18 Jahren. 3. Änderungen der persönlichen Angaben sind dem Verein schnellstmöglich schriftlich mitzuteilen. 4. Mitglieder, die bislang noch nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge zu den Fälligkeiten gemäß § 2 Nr. 1 auf das Vereinskonto. Hierbei ist eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 3,- € pro Beitragszahlung zu entrichten. 5. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 5,- € pro Mahnung erhoben. 6. Bei Lastschriftrückgaben wird zusätzlich zur Bankgebühr eine Gebühr von 5,- € erhoben.
§ 4 Vereinskonto Lastschrifteinzüge und Zahlungen, die nicht per Lastschrifteinzug erfolgen, sind nur über/auf das Vereinskonto KontoNr. 560383, Förde Sparkasse (BLZ 21050170), zulässig. Andere Zahlungen werden nicht anerkannt. |
| Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 06. August 2010 um 02:14 Uhr |
Sunday | September 5, 2010
Surendorfer
Turn und Sportverein
von 1946 e.V.
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