Sunday | September 5, 2010
Surendorfer
Turn und Sportverein
von 1946 e.V.
Ein Verein von Euch, für Euch

STS

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Beitragsordnung

Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.

Trainingszeiten

Die Trainingszeiten sind nicht verbindlich. Kurzfristige Änderungen sind jederzeit möglich.

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Beitragsordnung

des Surendorfer Turn- und Sportvereins von 1946 e. V. (STS)

 

§ 1  Allgemeines

1.    Gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung des STS beschließt die Vorstandsversammlung folgende Beitrags-ordnung. Diese ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann nur von der Vorstandsversammlung des Vereins geändert werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Quartal.

2.    Ein Austritt aus dem Verein kann nur zum Schluss eines Kalendervierteljahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich erklärt werden (§ 5 Abs. 2 Satzung).

Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt eine anteilige Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.

 

§ 2  Zahlungsweise und Fälligkeit

1.    Die festgesetzten Beiträge werden bei Quartalszahlung zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. des je-weiligen Jahres erhoben, bei halbjährlicher Zahlung zum 01.01. und 01.07. des jeweiligen Jahres und bei jährlicher Zahlung zum 01.01. des jeweiligen Jahres.

2.    Die Beitragszahlung erfolgt ausschließlich per Lastschrifteinzug. Mit dem Antrag auf Mitgliedschaft erteilen die Mitglieder dazu ihre Zustimmung unter Angabe ihrer Bankverbindung.

 

§ 3  Beiträge

Beitragsform                                                    mtl. Beitragshöhe                     einmalige Aufnahmegebühr

 

Vereinsbeitrag

Erwachsene                                                                   8,- €                               8,- €

Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren                                 4,- €                               4,- €

Schüler/Studenten/Auszubildende                                   4,- €                               4,- €

Familien                                                                       16,- €                             16,- €

 

Abteilungsbeitrag (zusätzlich)

Judo Einzelmitglied                                                        7,- €                             26,- €

Judo Familie                                                                14,- €                             52,- €

Badminton Mannschaftsspieler (Msp)                            11,- €

Badminton Msp Jug./Azubi/Stud./ALG                            7,- €

Pilates-Kurs für Mitglieder                                                                                   2,- € pro Übungseinheit

Pilates-Kurs für Nichtmitglieder                                                                             6,- € pro Übungseinheit

Segeln Entgelt f. Saison-Gastlieger                                                                 150,- €

Segeln Ersatzleistung f. Reinigungsdienst lt. Plan                                               30,- €

Segeln Ersatzleistung f. Teilnahme am Frühjahrsputz                                          15,- €

 

 

1.    Ermäßigte Beitragsformen (z. B. Schüler, Studenten, Auszubildende) müssen beantragt werden. Der Anspruch auf die Ermäßigung ist mit entsprechenden Unterlagen nachzuweisen. Der geschäftsführende Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der vorgegebenen Beiträge.

2.    Zur Familie gehören Ehepaare oder Lebensgemeinschaften mit Kind/Kindern unter 18 Jahren.

3.    Änderungen der persönlichen Angaben sind dem Verein schnellstmöglich schriftlich mitzuteilen.

4.    Mitglieder, die bislang noch nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge zu den Fälligkeiten gemäß § 2 Nr. 1 auf das Vereinskonto. Hierbei ist eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 3,- € pro Beitragszahlung zu entrichten.

5.    Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 5,- € pro Mahnung erhoben.

6.    Bei Lastschriftrückgaben wird zusätzlich zur Bankgebühr eine Gebühr von 5,- € erhoben.

 

§ 4  Vereinskonto

Lastschrifteinzüge und Zahlungen, die nicht per Lastschrifteinzug erfolgen, sind nur über/auf das Vereinskonto KontoNr. 560383, Förde Sparkasse (BLZ 21050170), zulässig. Andere Zahlungen werden nicht anerkannt.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 06. August 2010 um 02:14 Uhr